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Jemanden anrufen und zurückrufen

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Frage

Gestört hat mich schon lange die Beendigung eines Gesprächs: „Tschüss, ich rufe dich zurück.“ Heute hört man diese Formulierung sogar bei gebildeten Moderatoren im deutschen Fernsehen. Seit 60 Jahren verwende ich und alle meine Kollegen die Formulierung: „Ich rufe zurück.“ Die oben genannte Formulierung bedeutet meiner Ansicht nach: Ich entferne mich (körperlich) von einem Menschen und er ruft mich zurück, ich soll wieder zurück kommen. Ist meine Ansicht richtig?

Antwort

Sehr geehrter Herr G.,

auch wenn man die Formulierung jemanden zurückrufen im Sinne von einen Telefonanruf durch einen Rückruf beantworten sehr oft hört, gilt sie (noch?) als umgangssprachlich oder regionalsprachlich. Wenn man es standardsprachlich ganz richtig machen will, sagt man, wie Sie es tun, besser: „Ich rufe zurück.“

Es stimmt, dass jemanden zurückrufen bedeutet, dass man eine Person, die im Begriff ist wegzugehen, durch Rufen auffordert zurückzukommen. Die umgangssprachliche Verwendung von zurückrufen im Zusammenhang mit dem Telefonieren ist deshalb aber nicht zwangsläufig ausgeschlossen. Wörter haben oft mehr als eine Bedeutung. Man konnte schon jemanden anrufen, bevor es Telefone gab:

jemanden durch Rufen auf sich aufmerksam machen: einen Bekannten auf der Straße anrufen
jemanden bitten, helfend einzugreifen: das Verfassungsgericht anrufen, Gottes Hilfe anrufen

Diese bereits bestehenden Bedeutungen haben nicht verhindert, dass anrufen auch die Bedeutung telefonisch mit jemandem Kontakt aufnehmen erhalten hat. In gleicher Weise ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass jemanden zurückrufen auch eine neue, „telefonische“ Bedeutung erhält. In der Umgangssprache hat das Verb diese Bedeutung schon.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp


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